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Notfallplan Naturgefahren

ERDBEBEN

  • Im Gebäude: In Deckung gehen (z.B. im Türrahmen oder unter einem stabilen Tisch), Vorsicht vor herunterfallenden oder umstürzenden Gegenständen und Möbeln. Von Fenster und Glaswänden, die zerbrechen könnten, fernbleiben. Das Gebäude nur verlassen, wenn die Umgebung sicher ist.
  • Im Freien: Draussen bleiben, jedoch nicht in der Nähe von Gebäuden, Brücken, Strommasten, grossen Bäumen u.Ä. Nach starken Erschütterungen Uferbereich von Gewässern verlassen.
  • Im Fahrzeug: Anhalten und im Fahrzeug bleiben. Brücken, Unterführungen, Tunnels und Gebäude am Strassenrand meiden.
  • Danach: Mit Nachbeben rechnen. Gebäude auf Schäden prüfen, bei grösseren Schäden dieses verlassen. Allfällige Brandherde suchen und ggf. Feuerwehr alarmieren (118).

HOCHWASSER &
ÜBERSCHWEMMUNG

  • Den Uferbereich von Hochwasser führenden Gewässern sofort verlassen. Bei Überschwemmungsgefahr Keller oder Tiefgarage meiden. Nicht durch überflutete Strassen fahren.
  • Danach: Stromkreis und Gasanlage erst einschalten, nachdem eine Fachperson die Anlagen geprüft hat. Trinkwasserleitungen gut durchspülen, Wasser evtl. abkochen. Keller auspumpen, sobald der Grundwasserspiegel unterhalb des Kellerbodens liegt. 

GEWITTER

  • Bergkreten, Bäume, Masten, Türme, Gewässer und steile Hänge meiden, in einem Gebäude oder Auto Schutz suchen. Im offenen Gelände hinkauern. 
  • Danach: Beschädigte Gebäude verlassen, keine heruntergefallenen Kabel berühren, Vorsicht vor herabfallenden Ästen und Überschwemmungen.

STARKER
SCHNEEFALL

  • Falls möglich zuhause bleiben. Von geneigten Dachflächen fernhalten (Schneelawinen, Eiszapfen). Schneeschaufel im Haus bereithalten, um ggf. Schnee vor dem Eingang wegschippen zu können. 

WALDBRAND

  • Sofort Feuerwehr 118 alarmieren. Gefährdete Personen in der Nähe informieren, Menschen und Tiere retten. Personen mit brennenden Kleidern in Decken oder Mäntel hüllen bzw. sich am Boden wälzen und mit Wasser kühlen. Brandstelle verlassen.

ALLGEMEINES

  • Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach Besichtigung durch einen Versicherungsexperten entsorgen.