Richtig feuern: Tipps und Gesetze
Im eigenen Garten kann ich feuern, wie ich will? Nicht ganz! Manches ist nicht erlaubt, anderes wird nicht empfohlen. Aus Sicherheitsgründen, der Umwelt zuliebe und um die Nachbarschaft zu schonen.
Text — Thomas Bürgisser
Fast jeder und jede Zehnte hat sich schon einmal über grillierende Nachbarschaft geärgert. Dies ergab eine Umfrage im Auftrag von homegate.ch im Jahr 2020. Damit gehört das Grillieren zu den Top-10-Konfliktgründen unter Nachbarn. Und tatsächlich kann es mühsam sein: ein gemütlicher Sommerabend im Freien, Entspannen im Liegestuhl mit einem guten Buch. Klingt gut? Wenn da der ewige Rauch von nebenan nicht wäre. Und das Lüften, um die Hitze aus dem Haus zu bringen, kann man auch gleich vergessen. Wer will schon ein nach Rauch stinkendes Zuhause?
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist dann auch die Pflicht festgehalten, die Nachbarschaft nicht mit übermässiger Einwirkung zu belästigen. Bezug genommen wird im Artikel 684 unter anderem auf Luftverunreinigung, üblen Geruch und Lärm. Aber was ist «übermässig»? Als Mass wird oft das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen herangezogen. Am besten man fragt sich also: Würde mich der Grill oder das offene Feuer selbst stören?
INFO
WELCHES HOLZ EIGNET SICH FÜR WAS?
Unterschieden wird zwischen Hart- und Weichholz. Hartholz gilt grundsätzlich als besseres Brennholz, da es langsamer brennt und für eine schöne Glut sorgt. Weichholz hingegen brennt schneller, weshalb es sich gut zum Anfeuern eignet. Weiter sollte der Harzanteil möglichst gering sein. Denn das Harz sorgt für spickende Glutstücke und Funkenflug. Besonders optimal für Feuer im Garten sind entsprechend Buche, Esche oder Birke, weniger jedoch Fichte und Kiefer. Auch Tanne ist ein Weichholz. Da sich hier das Harz jedoch zu einem grossen Teil in der Rinde befindet, eignet es sich ohne Rinde zum Anfeuern.
FÜR REINERE LUFT
Manche Sachen aber sind klar verboten. Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes zum Beispiel untersagt das Verbrennen von Abfällen im Freien. Einzig natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen verbrannt werden, «wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht». Wobei sich auch dann die Frage stellt: Wieso nicht auf den Kompost und damit die Umwelt schonen? Behörden dürfen das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen ausserdem für bestimmte Gebiete oder Zeiten einschränken oder verbieten. Allgemein sind die Kantone für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung zuständig, sie delegieren dies aber teilweise weiter an die Gemeinden. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen schweizweit.
Im Kanton Zürich zum Beispiel ist es von November bis Februar verboten, Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien zu verbrennen. Grill- und Brauchtumsfeuer hingegen sind das ganze Jahr über erlaubt. Es darf jedoch ausschliesslich «naturbelassenes Holz verwendet werden, das so trocken ist, dass nur wenig Rauch entsteht», schreibt der Kanton auf seiner Website. Zudem sei ein Anzünden von oben besser, «damit die Flammen nicht am kalten Holz anschlagen und somit nicht russen».
DER EXPERTE
Stefan Beyeler
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektionschef Waldschutz und Waldgesundheit
WALDBRANDGEFAHR: SO ENTSTEHT EIN FEUERVERBOT
«Basierend auf den Indikatoren des in Kanada entwickelten «Forest Fire Weather Indexes» schätzt das BAFU jeweils morgens von Montag bis Freitag die Gefahrenstufen in den einzelnen Regionen der Schweiz ein. Diese Bewertung schicken wir dann an die Kantone. Diese wiederum entscheiden, ob die Einschätzung übernommen oder ob die Warnstufe geändert wird. Daraus entsteht die Gefahrenkarte für die ganze Schweiz, welche jeweils kurz nach Mittag publiziert wird. Unterschieden wird zwischen fünf Gefahrenstufen, von gering bis sehr gross.
Auch bei den Massnahmen gibt es fünf Stufen, bis hin zum absoluten Feuerverbot im Freien. Die Kantone und teilweise die Gemeinden entscheiden individuell, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt erlassen werden. Auch, wie diese detailliert ausgestaltet sind, ob beispielsweise auch offene Feuer in Privatgärten oder sogar Kerzen und Gasgrills verboten sind. Informieren kann man sich bei den kantonalen Fachstellen. Die Kontaktdaten finden sich gleich wie die aktuelle Gefahrenkarte auf waldbrandgefahr.ch.»
BRÄNDE UND VERLETZUNGEN VERHINDERN
Die Rauchentwicklung und Luftverschmutzung ist nur ein Faktor – ein weiterer ist die Brand- und Verletzungsgefahr. So drohen gemäss Artikel 222 des Schweizerischen Strafgesetzbuches Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, wenn «fahrlässig zum Schaden eines andern» eine «Feuersbrunst verursacht» oder «fahrlässig Leib und Leben von Menschen in Gefahr» gebracht wird.
Auch hier ist wieder die Frage, was «fahrlässig» ist. Orientierung schaffen beispielsweise die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Hier wird unter anderem darauf hingewiesen, dass brennbare Materialien so weit von Feuerstellen entfernt sein sollten, dass keine Brand- oder Explosionsgefahr besteht. Auch das Anfachen des Feuers mit brennbaren Flüssigkeiten ist nur erlaubt, «wenn jede Brand- oder Explosionsgefahr ausgeschlossen ist». Zudem seien beim Feuern im Freien «alle Vorkehrungen zu treffen, damit an Gebäuden und Fahrhabe kein Schaden entsteht».
OFFENE FEUER ALS GEFAHRENQUELLE
Wie gross die Gefahr ist, hängt aber auch von der Art des Feuers ab. Ein Gasgrill ist weniger gefährlich und verursacht weniger Rauch als ein Holzkohlegrill, während die grösste Gefahr vom offenen Feuer ausgeht. Entsprechend wird auch bei Vorschriften oftmals unterschieden. Bei einem absoluten Feuerverbot zum Beispiel kann es sein, dass Grillieren mit Gas weiterhin erlaubt ist, nicht aber das offene Feuer. Hier gilt es jedoch unbedingt, die kantonalen oder kommunalen Vorgaben individuell abzuklären (siehe Expertentipp).
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB empfiehlt beim Gas- und Holzkohlegrill sowie bei Gartencheminées ausserdem allgemein einen Mindestabstand von einem Meter zu brennbaren Gegenständen und Materialien einzuhalten. Bei Feuerschalen oder -körben werden mindestens drei Meter Abstand empfohlen. Auch der Boden darunter muss hitzebeständig und feuerfest sein, zum Beispiel aus Sand, Kies, Steinplatten oder Beton. Ebenfalls warnt die BFB vor Funkenflug bei Holzkohlegrill, Gartencheminée und vor allem bei Feuerschalen und -körben. Bei zu starkem Funkenflug sollte das Feuer gelöscht werden. Und nicht zuletzt darf ein Feuer egal welcher Art nie unbeaufsichtigt bleiben und für den Notfall muss immer etwas zum Löschen bereitstehen – Wasser, Decke oder Feuerlöscher.
CHECKLISTE
DAS BRAUCHT ES FÜR EIN GUTES FEUER
- Standort: Eine windgeschützte Stelle auf festem, nicht brennbarem Untergrund. Mindestens drei Meter Abstand von brennbarem Material (auch Bäumen!).
- Holz: Auf jeden Fall naturbelassenes Holz. Hartholz eignet sich besser als Weichholz (siehe Tipp). Auch trocken sollte es sein: Ein gutes Zeichen sind Risse im Holz und ein heller Klang beim Aufeinanderschlagen.
- Holzkohle/Briketts: Für das Grillieren reichen allenfalls auch Holzkohle oder Briketts. Zwar gibt es auch hier Qualitätsunterschiede, meist verursachen sie aber weniger Rauch. Holzkohle sorgt für schnellere, Briketts für länger anhaltende Hitze.
- Aufbau: Damit genügend Luft ans Feuer gelangt, darf das Holz nicht zu eng aufeinander liegen. Für möglichst wenig Rauch und Schadstoffe wird das Feuer ausserdem am besten oben angezündet. Das Holz also luftig stapeln, unten dick beginnen, gegen oben dünner werden und am Schluss die Anzündhilfe drauf.
- Anzündhilfen: Feste Anzündhilfen sind weniger gefährlich als flüssige Brandbeschleuniger. Sehr gut eignen sich Holzspäne und dünne Tannenhölzer ohne Rinde.
- Betreuen: Zusätzliches Holz für möglichst wenig Rauch erst bei schöner Glut nachlegen. Und dann direkt auf die Glut, damit es schnell Feuer fängt. Ständiges Herumstochern verursacht Funkenflug.
- Löschen: Ein Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein und muss am Schluss gut gelöscht werden, am besten mit viel Wasser. Immer prüfen, ob wirklich alle Glut erloschen ist.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
- Beratungsstelle für Brandverhütung: Tipps zur Brandverhütung unter anderem bei Grills, Cheminées und Feuerschalen
- Waldbrandgefahr.ch: Aktuelle Gefahrenkarte sowie Kontaktdaten der kantonalen Fachstellen

